Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Präambel

Die axregio3 GmbH schafft ein digitales Ökosystems, das lokale Einzelhändler, Marken und Hersteller verbindet, um die Stärke des lokalen Einzelhandels zu maximieren. Die Services werden als cloudbasierte Lösungen bereitgestellt und ist webbasiert verfügbar.
Durch den Einsatz fortschrittlicher Technologien bietet axregio eine Plattform zur Integration von Werbekampagnen über verschiedene Online-Kanäle wie Social Media, Search Ads und DSPs. Lokale Händler profitieren von benutzerfreundlichen Online-Marketing-Tools, Kampagnenmanagement und detailliertem Reporting. Marken und Hersteller können Co-Branding-Möglichkeiten nutzen und hochwertige Werbemittel bereitstellen, um ihre Reichweite zu erhöhen. axregio fördert aktiv die Vernetzung und Zusammenarbeit zwischen Händlern und Marken durch gemeinsame Kampagnen und Content Pools, um synergetische Beziehungen und effektive Kommunikation zu ermöglichen.

2. Begriffsbestimmungen

  • „axregio“ ist die axregio3 GmbH.
  • „AGB“ bezeichnen die „Allgemeine Geschäftsbedingungen“, welche die Grundlagen für eine vertragliche Beziehung zwischen axregio und einer Dritten Partei sind.
  • „axregio connect“ bzw. „Plattform“ bezeichnet die selbstentwickelte Marketingplattform von axregio.
  • Als „Handelspartner“ werden Einzelhandelsunternehmen mit einem oder mehreren Standorten bezeichnet.
  • „Kooperationspartner“ bezeichnet die Gruppe bestehend aus Herstellern, Marken, Verbänden oder Dienstleistern, welche nicht der Gruppe der „Handelspartner“ zugehören.
  • „Teilnehmer“ bzw. „Kunde“ bezeichnet jede juristische Person oder jedes einzelkaufmännische Unternehmen, das einen Account auf der Plattform eröffnet hat. Diese sind sowohl Kooperationspartner als auch Handelspartner.
  • Der Begriff „Kampagne“ umfasst alle von axregio über die Plattform angebotenen Marketingmaßnahmen. Dazu gehören einzelne Kampagnen auf verschiedenen Werbekanälen sowie Content-Postings und-Beiträge.
  • „Services“ bezeichnet zusätzliche Dienstleistungen, welche durch axregio angeboten werden. Diese umfassen Beratungen, Konzept-Erstellungen, etc.
  • „Vorlagen“ bzw. „Werbemittel“ bezeichnen alle Text-, Bild-, Sprach- oder Videomaterialien sowie deren Vorstufen und Rohdaten, die durch Dritte oder axregio auf der Plattform für Marketingmaßnahmen bereitgestellt werden.
  • Unternehmensmaterial – Firmenlogo, Bilder vom Unternehmen und Mitarbeitenden etc. Assets, Materialien, Unterlagen, Elemente, Ressourcen, Firmendaten, Geschäftsinformationen.
  • Ein „Auftrag“ bezeichnet eine verbindliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und axregio, in der die Erbringung spezifischer Dienstleistungen durch axregio festgelegt wird.
  • Werbetreibende Rechte (WT-Rechte) bezeichnen die lizenzierten Nutzungsrechte an Werbematerialien, die den rechtskonformen Einsatz von Bildern, Logos, Musik und anderen Inhalten in Werbekampagnen regeln.

3. Geltungsbereich

a.

AGB-Regelung

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der von axregio bereitgestellten Plattform und weiterer Dienstleistungen. Sie gelten sowohl für die vertragliche Beziehung mit den Handelspartnern als auch mit den Kooperationspartnern.

b.

Zukünftige Nutzung

Der Nutzung der Plattform liegen, auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ausschließlich diese AGB zugrunde. Abweichende AGB werden nicht anerkannt.

c.

Änderung der AGB

axregio behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden mindestens vier Wochen vor dem Inkrafttreten übermittelt. Widerspricht ein Teilnehmer der Geltung der geänderten AGB nicht, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. axregio wird gesondert auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Bedeutung der Vier-Wochen-Frist hinweisen. Widerspricht ein Teilnehmer der Geltung der neuen, geänderten AGB, gilt der Änderungswunsch als abgelehnt. axregio behält sich dann vor, das Vertragsverhältnis zu kündigen.

4. Registrierung und Vertragsschluss

a.

Registrierung

1)

Zur Teilnahme an der Plattform müssen sich alle Teilnehmer registrieren. Nur juristische Personen oder einzelkaufmännische Unternehmen können sich registrieren.

2)

Die Zulassung liegt im alleinigen Ermessen von axregio; ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht.

3)

Nach erfolgreicher Prüfung erhält der Teilnehmer eine Bestätigung des Accounts per E-Mail.

4)

Mit der Registrierung verpflichtet sich der Teilnehmer zur vollständigen und korrekten Angabe der geforderten Informationen. axregio kann jederzeit einen Nachweis über die Voraussetzungen und die Richtigkeit der Angaben verlangen.

5)

Mit der erfolgreichen Registrierung erkennt der Teilnehmer die AGB an. Diese Anerkennung ist Voraussetzung für den Vertragsschluss und die Zusammenarbeit.

6)

axregio kann einen Account löschen, wenn er länger als 24 Monate inaktiv ist. Der Teilnehmer wird rechtzeitig über die geplante Löschung informiert.

b.

Vertragsabschluss

1)

Ein Auftrag wird nur durch die schriftliche Annahme von axregio in Form einer Buchungsbestätigung wirksam. Ein Auftrag gilt als bestätigt, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt schriftlich widerspricht. Der Kunde muss sicherstellen, dass E-Mails von axregio oder beauftragten Dritten trotz Spam-Filtern zugestellt werden.

2)

Mit der Bestätigungsmail von axregio kommt ein Rahmenvertrag über die Nutzung der Plattform zustande. Jeder Auftrag bestimmter Angebote begründet einen individuellen Vertrag, der die Einzelheiten des Auftrags regelt. Alle Angebote von axregio sind freibleibend.

3)

Die Teilnehmer müssen ihre Passwörter, Benutzernamen und andere Zugangsdaten vertraulich behandeln und dürfen sie nicht an Dritte weitergeben. Sie haften für Schäden durch unberechtigte Weitergabe der Passwörter. Teilnehmer müssen axregio unverzüglich informieren, wenn ihre Zugangsdaten unberechtigt genutzt werden.

5. Nutzung der Plattform

1)

Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, die Plattform nicht missbräuchlich zu nutzen und im Rahmen der Abwicklung von Geschäften nicht gegen gesetzliche Bestimmungen zu verstoßen. Ausgeschlossen von der Nutzung der Plattform sind Kunden mit nachweislich unseriösen Geschäftspraktiken.

2)

Jeder Teilnehmer verpflichtet sich es zu unterlassen, die Plattform zu manipulieren oder die zugrunde liegende Software zu dekompilieren oder in sonstiger Form zu verändern.

6. Urheber- und Lizenzrecht, Website und Landingpage

a.

Vorlagen und Kommunikation

1)

Handelspartner dürfen individuelle Kampagnen mit axregio umsetzen. Bei Erstellung einer individuellen Kampagne sichert der Handelspartner zu, dass er die entsprechenden Markenrechte besitzt, wenn er Vorlagen einer geschützten Marke verwendet.

2)

Wenn weitere Inhalte des Handelspartners (z. B. Filme, Geschäfts- und Mitarbeiterfotos) in die Kampagne integriert werden sollen, sichert der Handelspartner zu, die entsprechenden Rechte zu besitzen.  

3)

Stellt ein Kooperationspartner eine Kampagne mit Logos oder Firmennamen für ausgewählte Handelspartner bereit, ist er dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Nutzung dieser Logos oder Firmennamen zulässig ist.

4)

Der Kooperationspartner sichert zu, dass er alle erforderlichen Rechte für die Nutzung der von ihm bereitgestellten Vorlagen besitzt. Dies gilt auch für eigene und lizenzierte Submarken.

5)

Bei einer Verletzung von Rechten Dritter verpflichten sich die Kooperationspartner und Handelspartner, axregio von allen Ansprüchen Dritter freizustellen.

6)

Führt ein Kooperationspartner eine Kampagne im Namen mehrerer Händler durch, bestätigt er, dass er alle notwendigen Rechte besitzt und dass axregio lediglich als Dienstleister fungiert.

7)

Nutzen Kooperationspartner die von der Plattform bereitgestellten Kommunikationswege (Versand eines Newsletters über axregio connect, WhatsApp Business etc.), sichern sie zu, dass sie die Rechte besitzen, den jeweiligen Handelspartner auf dem gewählten Weg kontaktieren zu dürfen.

8)

Die Teilnehmer verpflichten sich, die bereitgestellten Vorlagen nur in Zusammenarbeit mit axregio zu nutzen. Es ist ihnen untersagt, ohne Freigabe durch axregio oder den jeweiligen Kooperationspartner diese Vorlagen eigenständig für eigene Werbemaßnahmen zu verwenden.

9)

Handelspartner können auf Wunsch in Kontakt überdie Plattform mit einer neuen Marke eines Kooperationspartners treten.

10)

axregio ist berechtigt die eingetragenen Außendienstmitarbeiter auf der Plattform zu kontaktieren. Etwas Gegenteiliges gilt nur, wenn der betroffene Kooperationspartner dies ausdrücklich untersagt hat.

b.

Website, Landingpage

1)

Um eine Kampagne abzuwickeln, benötigt der teilnehmende Handelspartner ggf. eine Landingpage. Im Rahmen des Buchungsprozesses kann der jeweilige Handelspartner seine eigene Website als Landingpage eintragen. Macht der Handelspartner von dieser Möglichkeit Gebrauch, führt die Kampagne zu der Landingpage des Handelspartners für die allein der Handelspartner verantwortlich ist. Er verpflichtet sich insoweit, die gesetzlichen Anforderungen (nach Mediendienstestaatsvertrag, DSGVO, UWG, u.a.) für die öffentliche Bereitstellung einer Website sicherzustellen.

2)

Es gibt Ausnahmen, in denen die entsprechende Kampagne von einem Kooperationspartner unterstützt wird. In diesem Falle kann die Kampagne auf eine automatisiert generierte Landingpage des jeweiligen Kooperationspartners führen, die bereits im System vorgegeben ist. In diesem Falle generiert das System eine individuelle Landingpage für die konkrete Kampagne des jeweiligen teilnehmenden Handelspartners. Der Handelspartner ist in der Regel verpflichtet, die bereitgestellte Landingpage zu nutzen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Gleiches gilt sinngemäß für die von axregio in diesem Zusammenhang selbst bereitgestellten Vorlagen. Verantwortlich für den Betrieb dieser Landingpages ist in redaktioneller und datenschutzrechtlicher Hinsicht, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, der jeweilige Kooperationspartner.

3)

In keinem Falle ist axregio für den Betrieb und die Inhalte einer Website eines Handelspartners und Kooperationspartners verantwortlich.

7. Rechte und Pflichten Handelspartner

1)

Mit Vertragsschluss erhält jeder Handelspartner das Recht, die Plattform im vertragsgemäßen Umfang zu nutzen und die jeweils gebuchten Leistungen gemäß dem jeweiligen Angebot in Anspruch zu nehmen.

2)

Die jeweiligen Angebotsdetails (z. B. Inhalt, Werbekanäle, Laufzeit, Werbegebiet, Zielgruppen etc.) sind in den Erläuterungen zum jeweiligen Angebot enthalten. Bei Kampagnenangeboten verpflichtet sich der Handelspartner, die vorgegebenen Einstellungen und Laufzeiten einzuhalten, sofern diese verbindlich vorgeschrieben sind.

3)

Berechtigte Handelspartner können auf Vorlagen von Kooperationspartnern zugreifen, die sie bisher noch nicht vertreten haben.

4)

Kooperationspartner können Kampagnen und Vorlagen über die Plattform bereitstellen und ausgewählte Handelspartner darüber informieren. Diese Handelspartner können dann entscheiden, ob sie an der Kampagne teilnehmen oder die Vorlagen nutzen möchten.

5)

Buchungen auf der Plattform sind vergütungspflichtig, es sei denn, die Leistung ist ausdrücklich als unentgeltlich gekennzeichnet. Die Preise werden im System angezeigt. Mit dem Klick auf "buchen" verpflichtet sich der Handelspartner zur Zahlung. Bei Buchungen über andere Kommunikationswege gelten die individuell vereinbarten Bedingungen.

6)

Stellt ein Kooperationspartner ein Kampagnenbudget bereit, darf der Handelspartner das Budget nur gemäß den vereinbarten Teilnahmebedingungen nutzen. Eine abweichende Nutzung ist nicht zulässig.

7)

Der Handelspartner trägt die Verantwortung dafür, dass die erforderlichen technischen Voraussetzungen gegeben sind (Verknüpfungen, Website, WT-Rechte etc.).

8)

Bei Buchung einer individuellen Kampagne mit einer geschützten Marke ermächtigt der Handelspartner axregio dazu, die Kampagnendetails dem jeweiligen Kooperationspartner jederzeit offen zu legen. axregio ist befugt, den Kooperationspartnern regelmäßig über den aktuellen Status jedes teilnehmenden Kunden zu informieren. Diese regelmäßigen Updates umfassen nicht nur den Start der Kampagne, die Anzahl der Teilnehmer und die Reichweite der Postings, sondern auch weitere relevante Fortschrittsinformationen.

9)

Der Handelspartner ist selbst für die Verwaltung (Archivierung, Löschung, Anpassung) seiner Unternehmensmaterialien verantwortlich, um die Nutzung veralteter Vorlagen zu vermeiden.

8. Rechte und Pflichten Kooperationspartner

1)

Teilnehmende Kooperationspartner können über die Plattform vorgefertigte Kampagnen einstellen und Handelspartnern zur Nutzung zur Verfügung stellen.

2)

Jeder Kooperationspartner ist dafür verantwortlich, die Richtigkeit der von ihm eingestellten Vorlagen zu überprüfen und abgelaufene Vorlagen zu archivieren oder zu löschen.

3)

Kooperationspartner sind stets für die Richtigkeitund Aktualisierung ihrer Händlerdaten verantwortlich, einschließlich Kundengruppen, Außendienstmitarbeiter etc. Sie können die Daten entweder manuell anlegen oder axregio eine Liste zur automatischen Einpflegung übermitteln. In beiden Fällen trägt der Kooperationspartner die Verantwortung für die Genauigkeit der Daten.

4)

Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist der Kooperationspartner dafür verantwortlich zu überprüfen, ob die notwendigen technischen Voraussetzungen für die Umsetzung einer Kampagne vorhanden sind.

5)

Stellt ein Kooperationspartner eine entsprechende Kampagne in die Plattform ein, besitzt er die Möglichkeit zu entscheiden, ob die Nutzung der Kampagnen vergütungspflichtig ist oder nicht. Er besitzt auch die Möglichkeit, die Abwicklung von Kampagnen finanziell zu unterstützen. Macht er von dieser Möglichkeit Gebrauch, verpflichtet er sich, an die jeweils teilnehmenden Handelspartner die zugesagte finanzielle Unterstützung zu leisten. Diesbezüglich kommt ein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Kooperationspartner und den teilnehmenden Handelspartnern zustande. axregio vermittelt insofern nur das entsprechende Vertragsverhältnis, es sei denn die Parteien haben etwas anderes im Vorfeld vereinbart. Dann gilt die jeweils individuelle Absprache.

6)

Der Kooperationspartner hat das Recht, darüber zu entscheiden, ob die jeweilige Kampagne allen oder nur ausgewählten Handelspartnern zur Verfügung gestellt wird. Im letzteren Fall wird axregio sicherstellen, dass die entsprechende Kampagne nur den ausgewählten Handelspartnern zugänglich gemacht wird. Macht der jeweilige Kooperationspartner von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, ist axregio im Zweifel berechtigt, die jeweilige Kampagne allen teilnehmenden Handelspartnern zugänglich zu machen.

7)

Der Kooperationspartner besitzt das Recht, die wesentlichen Parameter (z. B. Laufzeit, Region, etc.) einer von ihm vorgeschlagenen Kampagne festzulegen.

8)

Kooperationspartner können über das System von axregio alle Aktivitäten der Handelspartner einsehen, die mit ihren eigenen Marken durchgeführt werden. Dies umfasst die Nutzung der Kampagnen, die Anzahl der aktiven Handelspartner in den letzten Monaten und eine Standortübersicht aller Handelspartner, die ihre Marken führen.

9. Zahlungsmodalitäten

a.

Vergütung

1)

axregio bietet dem Kunden je nach genutztem Service entweder eine kostenfreie Nutzung oder verschiedene Vergütungsmodelle an. Die Preise und Einzelheiten zu Leistungsumfang und Preisstruktur ergeben sich aus der aktuellen Preisliste von axregio oder werden in einem individuellen Angebot verhandelt. Sofern diese Informationen online nicht abrufbar sind, können sie bei axregio angefragt werden.

2)

Wenn der Kunde eine kostenfreie Nutzung in Anspruch nimmt, kann axregio jederzeit nachträglich eine Vergütung für diesen Service erheben. axregio informiert den Kunden in Textform mit einem angemessenen zeitlichen Vorlauf über die kostenpflichtige Nutzung und die geänderten Konditionen. In diesem Fall treffen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung. Gelingt dies nicht, ist axregio berechtigt, die weitere kostenfreie Nutzung des gewählten Services zu kündigen.

3)

Individuell vereinbarte Leistungen erfordern eine separate schriftliche Vereinbarung.

b.

Zahlungsbedingungen

1)

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.

2)

Preisänderungen sind nur zulässig, wenn axregio sie mindestens 30 Tage im Voraus ankündigt. Bei einer Preiserhöhung hat der Vertragspartner ein Rücktrittsrecht, das innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung ausgeübt werden muss.

3)

Ein Skontoabzug ist nicht zulässig. Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig, sofern keine individuellen Vereinbarungen getroffen wurden.

4)

Bankspesen trägt der jeweilige Vertragspartner.

c.

Zahlungsverzug

1)

axregio kann im Falle eines Zahlungsverzugs Zinsen in gesetzlicher Höhe verlangen. Entstehen durch den Zahlungsverzug oder aus anderen Gründen Zusatzgebühren von Zahlungsdienstleistern, muss der Kunde diese tragen.

2)

axregio kann Leistungen einstellen, wenn der Kunde seiner Zahlungspflicht trotz zweimaliger Mahnung nicht nachgekommen ist. Der Vertragspartner kann nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von axregio anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Vertragspartner nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis stammt und rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von axregio anerkannt ist.

3)

Bei Säumigkeit des Kunden behält sich axregio vor, den Account bis zur vollständigen Zahlung aller ausstehenden Rechnungsbeträge zu sperren.

10. Kündigung und Stornierung

1)

Kündigungen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen und gelten erst durch die schriftliche Bestätigung von axregio als akzeptiert.

2)

Während der Vertragslaufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.

3)

Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit.

4)

Bei Stornierungen von Einzelaufträgen, wie beispielsweise einer einmaligen Kampagne, müssen folgende Stornogebühren berücksichtigt werden:

i.

Bei einer Stornierung bis 2 Wochen vor Kampagnenstart wird eine Gebühr in Höhe von 15% des Kampagnenbudgets fällig.

ii.

Bei einer Stornierung innerhalb von 2 Wochen vor Kampagnenstart wird eine Gebühr in Höhe von 50% des Kampagnenbudgets fällig.

iii.

Bei einer Stornierung während der Laufzeit einer Kampagne, werden 100% des Kampagnenbudgets in Rechnung gestellt.

5)

Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn vorsätzlich gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstoßen wird.

6)

axregio ist zur außerordentlichen Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn der Kunde seiner Zahlungspflicht trotz zweimaliger Mahnung nicht nachgekommen ist.

7)

Bei Kündigung des Vertrags endet das eingeräumte Nutzungsrecht. axregio ist nicht 1verpflichtet oder berechtigt, an Dritte weitergegebene Inhalte zurückzurufen.

11. Verfügbarkeit der Plattform

1)

Die Plattform bietet eine mittlere Verfügbarkeit von 98 % im Jahr. Bei der Berechnung der Verfügbarkeitsquote bleiben jedoch solche Ausfallzeiten unberücksichtigt, die axregio nicht zu vertreten hat, insbesondere Beeinträchtigungen, die auf Ausfällen und/oder Fehlfunktionen von technischen Anlagen und/oder Netzkomponenten außerhalb unseres Verantwortungsbereichs beruhen; insbesondere

  • Ausfälle durch IT-Angriffe,
  • Ausfälle durch unsachgemäße Benutzung von Soft- oder Hardware durch Teilnehmer,
  • übliche Wartungsarbeiten bis zu 12 Stunden pro Monat oder unvorhergesehene notwendige Wartungsarbeiten, die axregio nicht zu vertreten hat.

2)

Notwendige Wartungsarbeiten führt axregio, soweit möglich, zu Zeiten geringen Datenverkehrs durch.

12. Datenschutz

1)

axregio erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten von Kunden und Webseitenbesuchern.

2)

Für den Fall, dass personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet werden, bestätigt dieser, dass der als beigefügte Auftragsverarbeitungsvertrag Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird.

3)

Bei gemeinsamer Verantwortlichkeit gemäß Art. 26 DSGVO einigen sich die Parteien ebenfalls vertraglich. Andere Vertragspflichten bleiben unberührt.

4)

Detaillierte Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.

5)

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einzuhalten.

13. Geheimhaltung

1)

Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen auch nach Beendigung der Zusammenarbeit streng geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Jede Partei muss dazu alle notwendigen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen.  

2)

Die Geheimhaltungspflicht umfasst alle vertraulichen Informationen, die der empfangenden Partei mündlich, schriftlich, visuell, per Internet oder auf Datenträgern mitgeteilt werden.

3)

Die empfangende Partei darf vertrauliche Informationen nur im Rahmen der Zusammenarbeit und für den vereinbarten Zweck verwenden. Abweichende Nutzungen sind ausgeschlossen und bedürfen der schriftlichen Zustimmung der offenbarenden Partei.

4)

Vertrauliche Informationen dürfen nur denjenigen Mitarbeitern, verbundenen Unternehmen und Beratern zugänglich gemacht werden, die sie für die Zusammenarbeit benötigen.

5)

Die Geheimhaltungspflicht entfällt, wenn vertrauliche Informationen der empfangenden Partei bereits vor der Zusammenarbeit bekannt waren, der Öffentlichkeit bekannt oder zugänglich waren oder später ohne Verschulden der empfangenden Partei bekannt oder zugänglich werden.

6)

Die empfangende Partei trägt die Beweislast für dieKenntnis der vertraulichen Informationen vor Beginn der Zusammenarbeit, derenallgemeine Zugänglichkeit und das Fehlen eines Verschuldens beim Bekanntwerdender Informationen.

7)

Die empfangende Partei muss die vertraulichen Informationen auf Verlangen der offenbarenden Partei unverzüglich zurückgeben oder vernichten.

8)

Zurückbehaltungsrechte und andere Einreden gegen die Rückgabepflicht sind ausgeschlossen.

9)

Die Übergabe vertraulicher Informationen stellt keine Rechteeinräumung oder Lizenz dar. Rechteübertragungen, Nutzungsrechte oder Lizenzen müssen ausdrücklich vereinbart werden. Vertrauliche Informationen dienen nur der Vertragsabwicklung.

14. Schlussbestimmungen

1)

Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2)

Dieser schriftliche Vertrag ist verbindlich. Änderungen, Ergänzungen und der Verzicht auf die Schriftform müssen schriftlich erfolgen. Es gibt keine mündlichen Nebenabreden.

3)

Die etwaige Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt.

4)

Gerichtsstand für Streitigkeiten ist – sofern gesetzlich zulässig - Reutlingen.